§1 Finanzen
Grundlagen der Finanzarbeit des Vereins sind die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch.
- Der Verein erwirtschaftet Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden jeder Art und Zuschüsse, sowie durch sonstige Einnahmen.
- Die Verwaltung der Finanzen obliegt der Schatzmeisterei, möglichst besetzt durch Schatzmeister*in und stellvertretende*n Schatzmeister*in. Zuarbeit geschieht im Team auch durch die/den Vorsitzende*n, der für die wirtschaftlichen Belange und die Mitgliederverwaltung zuständig ist.
- Für den Fall, dass für geplante Ausgaben keine Kostendeckung gegeben ist, steht der Schatzmeisterei für diesen Fall ein Vetorecht ein. Alle Verpflichtungen sind vom Vorstand zu genehmigen.
- Bis zum 05.12. des laufenden Jahres muss ein Budget über alle Geschäftsbereiche für das kommende Geschäftsjahr dem Vorstand vorgelegt und bis zum 31.12. des Jahres genehmigt werden. Verantwortlich für die Erstellung des Budgetplanes ist die Schatzmeisterei und die/der verantwortliche Vorsitzende verantwortliche Vorsitzende für die wirtschaftlichen Bereiche des Vereins.
- Die Schatzmeisterei soll spätestens zum 10. des Folgemonats alle Ausgaben/Einnahmen dem Vorstand vorlegen.
- Die Schatzmeisterei berichtet jedes Jahr bei der Mitgliederversammlung den anwesenden Mitgliedern über die finanzielle Situation des Vereins.
§2 Rechenschaftsbericht
- Die Mitgliederversammlung ist verpflichtet, jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Finanzarbeit zu erhalten. Der zu erarbeitende Rechenschaftsbericht ist vor der Mitgliederversammlung vom Vorstand zu bestätigen und von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
- Die Kassenprüfer*innen haben Einblick in alle Finanzunterlagen und Abrechnungen und prüfen jährlich zur Mitte des Jahres unabhängig voneinander die Abrechnung der Schatzmeisterei. Die Prüfung wird dokumentiert und von den Kassenprüfer*innen unterschrieben. Das Prüfungsprotokoll wird mindestens zehn Jahre bei den Rechnungsunterlagen aufbewahrt. Die Kassenprüferinnen berichten jedes Jahr der Mitgliederversammlung vom Ergebnis ihrer Prüfung.
§3 Kostenerstattungen
- Die Erstattung von Kosten und Spesen für Funktionsträger*innen oder Vereinsmitglieder, die im Auftrag des Vereinsvorstandes tätig sind – beispielsweise Reise- und Verpflegungskosten – ist entsprechend der rechtlichen / steuerrechtlichen Grenzen und der finanziellen Situation des Vereins möglich.
- Vorrangig sollte eine Erstattung durch eine Spendenbescheinigung ersetzt werden.
- Die Erstattung anderer Kosten für Vereinszwecke erfolgt anhand der originalen Kaufbelege und nach vorheriger Absprache.
- Grundsätzlich soll bei Erstattungen das Vier-Augen-Prinzip angewendet werden. Zudem muss geprüft werden ob ein Budget für die Erstattung vorhanden ist.
§4 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld und unaufgefordert im Voraus zu entrichten.
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge obliegt der Schatzmeisterei.
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich ab Beginn der Mitgliedschaft erhoben und ist innerhalb von 2 Wochen fällig.
- Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Mitglieder, die einen Bescheid für den Bezug von ALG II oder Grundsicherung vorlegen, können von der Beitragszahlung befreit werden. Dieser Bescheid muss jedes Jahr neu und ohne Aufforderung der Geschäftsstelle von vegan4future e.V. vorgelegt werden.
- Der jährliche Beitrag für Mitglieder beträgt:
- Schüler / Studenten / Auszubildende/ Rentner / Geringverdiener: 24,00 Euro pro Jahr. Hierfür muss ein Nachweis vorgelegt werden.
- Normaltarif: 48,00 Euro pro Jahr
- Paar-Tarif: 84,00 Euro pro Jahr
- Minderjährige Mitglieder: Ab dem 14. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft mit Unterschrift der Eltern möglich.
- Der jährliche Beitrag für Fördermitglieder, den sog. „Freund*innen des Vereins“ beträgt:
- a) Für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: 12,00 Euro pro Jahr
- b) Erwachsene: 24,00 Euro pro Jahr
- c) Der Förderbeitrag ist bei Eintritt fällig und berechnet sich für das gesamte Eintrittsjahr.
- d) Fördermitglieder können jederzeit kündigen.
- Kosten für Rücklastschriften werden mit einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro dem Mitglied in Rechnung gestellt, dies wird auf dem Mitgliedsantrag vermerkt.
- Der freiwillige Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. Der bereits bezahlte Jahresbeitrag wird nicht zurückerstattet, auch nicht anteilsmäßig.
§5 Kontoführung
- Mit der Kontoführung und den Bankgeschäften werden nur Banken und Unternehmen beauftragt, deren Grundsätze mit den Grundsätzen des Vereins übereinstimmen.
Die Beitrags- und Finanzordnung des Vereins vegan4future e.V. wurde auf der Gründungsversammlung vom 13.07.2019 in Göttingen beschlossen.
Überarbeitete Fassung, verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13.11.2021